Als Besitzer einer Ölheizung ist es gut zu wissen, was das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für Sie bedeutet. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung - Update April 2023
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Derzeit gibt es keine Austauschverpflichtung für die beim Kesselbau heute üblichen Öl-Brennwertgeräte sowie für die vorangegangenen Technikgeneration der Öl-Niedertemperatur Kessel. Die NT-Kessel wurden bereits seit Mitte der 80er Jahre eingebaut und zeichnen sich u.a. schon durch eine Regelung mit einem Außentemperatursensor aus.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2023 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2024 werden voraussichtlich neue Regelungen gelten, die die verstärkte Einbindung erneuerbarer Energien erfordern.
Hinweis für Baden-Württemberg: Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einen (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan.
Hinweis für Schleswig-Holstein: Seit Juli 2022 müssen - unabhängig vom eingesetzten Energieträger - beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch verschiedene, untereinander kombinierbare Optionen erreicht werden. Auch der Einsatz von Heizöl mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil ist als Option zulässig.
Hinweis für Baden-Württemberg: Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einen (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan.
Hinweis für Schleswig-Holstein: Seit Juli 2022 müssen - unabhängig vom eingesetzten Energieträger - beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch verschiedene, untereinander kombinierbare Optionen erreicht werden. Auch der Einsatz von Heizöl mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil ist als Option zulässig.
Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung erneuerbarer Energien?
Die Einbindung erneuerbarer Energien, etwa Bio-Heizöl oder eine Solaranlage, hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der stufenweise steigenden CO2-Belastung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.
Quelle: www.zukunftsheizen.de / Institut für Wärme und Öltechnik / Stand 28.04.2023